Eine professionelle Zahnreinigung wird von speziell geschultem Personal für Prophylaxe und Dentalhygiene oder auch von Herrn Dr. Finster selbst vorgenommen.
Sie umfasst eine Beratung zum Erkrankungsrisiko und zur Mundhygiene, das Entfernen von Zahnbelägen, das Polieren der Zähne sowie eine Fluoridierung.
Zentraler Bestandteil ist eine gründliche Reinigung der Zähne, der Füllungen und Kronenränder sowie der erreichbaren Wurzeloberflächen. Dabei werden harte und weiche Zahnbeläge wie Zahnstein, Nikotin- und Rotweinbeläge sowie andere Verfärbungen mit speziellen Pasten und Geräten entfernt.
Die Zahnzwischenräume werden mit feinen Sandpapierstreifen gereinigt.
Mit Spezialinstrumenten werden dabei auch solche Stellen erreicht, die bei der eigenen Mundpflege nicht oder nur schwer zugänglich sind, zum Beispiel oberhalb des Zahnfleischsaums und in Zahnfleischtaschen.
Bei hartnäckigen Verfärbungen kann eine Pulverstrahlreinigung helfen. Dabei wird ein Gemisch aus Wasser, Luft und Salzen mit Hochdruck auf den Zahn aufgetragen.
Anschließend werden die Zähne poliert. Das Polieren soll der Neuansiedlung von Belägen vorbeugen, indem es raue Stellen an den Zähnen glättet.
Neben den Zähnen selbst können auch Übergänge von Füllungen oder Ansatzstellen von Zahnersatz geglättet werden.
Fluorid hemmt den Verlust von Mineralien aus dem Zahnschmelz. Auf diese Weise wird er widerstandsfähiger gegen Säureangriffe. Das Fluoridieren dient damit in erster Linie der Kariesprophylaxe. In unserer Zahnarztpraxis werden hierzu konzentrierte Fluoridgele oder Fluoridlacke verwendet, die am Ende der Reinigung aufgetragen werde.
Zahnstein, Beläge und Verfärbungen der Zähne durch Nikotin, Rotwein, Kaffee oder schwarzen Tee sind beseitigt. Die Zähne sind sehr sauber und glatt und wirken dadurch heller.
Eine professionelle Zahnreinigung dauert je nach Verfärbungsgrad zwischen 30 und 70 Minuten. Eine Zahnreinigung aus kosmetischen Gründen zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht.
Auch private Krankenversicherungen erstatten die Kosten meist nicht.
Die Prophylaxe kann mit der halbjährlichen zahnärztlichen Kontrolluntersuchung verbunden werden, die zu den gesetzlichen Leistungen zählt.